Jede Berufsgruppe ist mit spezifischen Gegebenheiten im Steuerrecht konfrontiert und hat individuelle Anforderungen an ihre Buchhaltung.
Entsprechend muss auch die steuerrechtliche und buchhalterische Beratung auf Sie zugeschnitten sein.
Als Arzt oder Zahnarzt sind Sie bei uns in besten Händen. So sind wir u.a. mit der Buchhaltungssoftware FIBU-doc vertraut, die speziell auf die Informationsbedürfnisse von Arztpraxen und Zahnarztpraxen ausgerichtet ist.
Wir übernehmen für unsere Mandanten in einzelnen Bereichen oder in der Gesamtheit die Buchführung, die Steuerberatung und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen.
Unsere Steuerberatung umfasst weit mehr als die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, planen diese gemeinsam mit Ihnen und vertreten Sie vor Finanzbehörden.
Wir beraten Sie bei Ihren laufenden und einmaligen Geschäftsvorfällen und übernehmen wenn gewünscht die komplette Buchhaltung für Sie.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir erledigen für Sie die Lohnbuchhaltung inklusive Lohnsteueranmeldung.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch gern die Erstellung von Jahresabschluss und Gewinnermittlung inclusive aller erforderlichen Meldungen an die Finanz- und Aufsichtsbehörden.
Steuertipps zum Jahresende in Hinblick auf die Abgeltungssteuer: Rufen Sie uns an!
FIBU-doc für Ärzte & ZahnärzteFIBU-doc ist speziell auf die Informationsbedürfnisse von Zahnarztpraxen ausgerichtet.
Durch die Kompetenz und Erfahrung des Einzelnen und unsere - interdisziplinäre - Zusammenarbeit können wir Ihnen ein optimales Ergebnis garantieren. Darauf können Sie zählen.